Medizinstipendienprogramm des Landkreises Kelheim
Der Landkreis Kelheim zeigt Verantwortung und Engagement für die Gesundheit der Bevölkerung, indem er in die Ausbildung zukünftiger Mediziner investiert. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels stellt sich der Landkreis proaktiv für die Zukunft auf und rüstet sich für den in ländlichen Regionen drohenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten – insbesondere im Bereich der hausärztlichen Versorgung.
Hierzu vergibt der Landkreis Kelheim ab dem Wintersemester 2025/26 erstmals ein Stipendium für Studierende der Humanmedizin, mit dem Ziel, die hausärztliche und allgemeine fachärztliche Versorgung langfristig zu gewährleisten. Im Regelfall werden jährlich bis zu drei Stipendien vergeben.
Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten, nach erfolgreicher Beendigung des Studiums und der Facharztausbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Pädiatrie, Neurologie oder Psychiatrie als Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Kelheim medizinisch tätig zu sein.
Wir bieten Ihnen
- eine nicht zurückzuzahlende monatliche Förderung in Höhe von 400 € über eine Laufzeit von bis zu 12 Semestern (Regelstudienzeit), also max. 72 Monate (max. Gesamtförderhöhe: 28.800 €)
- die Möglichkeit, sich durch finanzielle Unterstützung des Landkreises voll und ganz auf das Medizinstudium konzentrieren zu können
- die Möglichkeit, die Vorzüge des ländlichen Raumes und die hohe Lebensqualität im Landkreis Kelheim während der Tätigkeit als Medizinerin/Mediziner kennenzulernen
Das klingt attraktiv? Dann bewerben Sie sich JETZT!

Bewerbungen werden jedes Jahr zwischen 1. März und 15. Mai von der Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus entgegengenommen.
Sie erfüllen das Anforderungsprofil bei
- vorhandener Hochschulzugangsberechtigung oder vergleichbarer Berechtigung zum Studium
- vorhandenem Studienplatz an einer inländischen oder europaweiten Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt/Ärztin in Deutschland zulässt (EU-Berufsanerkennungsrichtlinie oder Bologna konformer Abschluss)
- vorhandenen Berechtigungen zu Arbeit und Aufenthalt in Deutschland (z.B. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2) und gültiger, einschlägiger Aufenthaltstitel)
- einem hohen naturwissenschaftlichen Interesse
- einem hohen Maß an Empathie und sozialem Engagement
- hoher Eigenmotivation, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
Verpflichtungen:
- Fachärztliche Weiterbildung in den zugelassenen Facharztrichtungen:
- Allgemeinmedizin
- Innere Medizin
- Pädiatrie
- Neurologie
- Psychiatrie
- Bereitschaft, nach erfolgreichem Studienabschluss für mindestens fünf Jahre im Landkreis Kelheim in Vollzeit ärztlich tätig zu werden (bei einer Tätigkeit in Teilzeit verlängert sich der Verpflichtungszeitraum entsprechend)
Bewerbung und Auswahlverfahren:
Bewerbungen werden innerhalb des Bewerbungszeitraumes vom 1. März bis 15. Mai jeden Jahres von der Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus Landkreis Kelheim entgegengenommen. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, zusammengefasst zu einem Dokument im PDF-Format an gesundheitsregionplus@landkreis-kelheim.de.
Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
- Antragsformular (hier)
- Formloses Bewerbungsschreiben: Die Bewerber sollen ihre Motivation und ihre Pläne für die fachärztliche Weiterbildung und ärztliche Tätigkeit im Landkreis Kelheim beschreiben.
- Lebenslauf: Ein Überblick über den akademischen Werdegang und relevante Erfahrungen
- Motivationsschreiben: Detaillierte Ausführungen zu den Beweggründen für die Bewerbung um das Stipendium im Landkreis Kelheim
- Kopie des Personalausweises: Identitätsnachweis der Studierenden
- Zeugnis der Hochschulreife: Beglaubigte Kopie des Originals (falls noch nicht vorhanden: aktuelles Zeugnis)
- Immatrikulationsbescheinigung (sofern vorhanden): Original der aktuellen Bescheinigung von der eingeschriebenen Hochschule, die die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt
- Ärztliche Prüfung (sofern vorhanden): Bei bestandenem ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (hier): Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Bitte reichen Sie keine (Original-) Unterlagen in Papierform oder Bewerbungsmappen etc. ein, da diese aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen elektronisch gespeichert und dem Auswahlgremium gem. § 4 der Richtlinie über die Gewährung eines Stipendiums für Medizinstudierende aus dem Landkreis Kelheim elektronisch weitergeleitet werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen des Stipendienprogramms finden Sie in der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Landkreis Kelheim (MedStipRL).
Häufige Fragen:
Ja. Im Zuge des Auswahlverfahrens wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet. Sollte ein Bewerber, der unter den Spitzenplätzen eingestuft ist, keinen Studienplatz für Humanmedizin erhalten, rückt der nächstplatzierte Bewerber entsprechend nach (s. MedStipRL §4 Abs. 3).
Ja. Für das Stipendium kann man sich auch als "Quereinsteiger" zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt des Studiums bewerben. Die monatliche Förderung i.H.v. 400€ läuft dann maximal bis zum Ende des praktischen Jahres.
Die Stipendiaten verpflichten sich, das Studium so zu betreiben, dass die entsprechenden Prüfungen grundsätzlich in Regelstudienzeit abgelegt werden. Zusätzlich sind in jedem Semester die Immatrikulationsbescheinigung sowie ein Nachweis/Bestätigung über erbrachte Studienleistungen unaufgefordert beim Fördergeber einzureichen.
Nach Abschluss Ihres Studiums und der Facharztausbildung verpflichten Sie sich, für mindestens fünf Jahre im Landkreis Kelheim in Vollzeit ärztlich tätig zu sein. Bei Teilzeitarbeit verlängert sich der Verpflichtungszeitraum entsprechend.
Bewerbungen können innerhalb des Bewerbungszeitraums vom 1. März bis 15. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden.
Ja, die Stipendiaten müssen nach dem Studium und der Facharztausbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Pädiatrie, Neurologie oder Psychiatrie im Landkreis Kelheim tätig sein.
Die genauen Bedingungen und Konsequenzen im Falle einer Nichterfüllung der Verpflichtungen sind in der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien festgelegt. Es wird empfohlen, diese sorgfältig zu lesen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus Landkreis Kelheim wenden:
Landratsamt Kelheim
Gesundheitsregionplus Landkreis Kelheim
Geschäftsstellenleiterin Franziska Neumeier
Donaupark 12
93309 Kelheim
Tel.: 09443 207-1043
Mail: gesundheitsregionplus@landkreis-kelheim.de