Neue Pflegebemessungsgrenze ab 01. Juli 2023
Bereits seit 2021 müssen sich Einrichtungen der stationären Langzeitpflege mit dem Thema Pflegebemessung nach §113c SGB XI auseinandersetzen. Damals wurden die Weichen gesetzt, um langfristig ein bundesweit verbindliches Pflegebemessungsverfahren einzuführen und die Personalausstattung zu verbessern. Durch eine verbesserte Aufgabenverteilung und Arbeitsorganisation sollen im Idealfall die Pflegefachkräfte entlastet werden. Dazu ist eine entsprechende Delegation an Pflegehelfer und Pflegeassistenzberufe notwendig. Zum 1. Juli 2023 startet nun die zweite Personalausbaustufe und mit ihr kommen neue Herausforderungen auf die Einrichtungen zu, die nicht nur das Leistungsrecht, sondern auch das Ordnungsrecht der Einrichtungen betreffen.
Nachdem in Einzelgesprächen mit Einrichtungsleitungen der Region Landshut dieses Thema aufkam, schlossen sich die niederbayerischen GesundheitsregionenPlus (Kelheim, Landshut, Deggendorf, Straubing Stadt, Freyung-Grafenau, Passau, Rottal-Inn, Regen) zusammen und hielten gemeinsam mit der Vereinigung der Pflegenden Bayern (VdPB), am 15. März 2023 eine Online-Informationsveranstaltung für Einrichtungen der stationären Langzeitpflege in ganz Niederbayern ab. Michael Wittmann (Geschäftsführer VdPB) und Bernhard Krautz (Professionsentwicklung Pflege, VdPB) informierten über den bisherigen Ablauf der Umsetzung und den aktuellen gesetzlichen Stand in Bayern. Entsprechend der bisherigen Empfehlungen konnten Sie anhand von Beispielrechnungen aufzeigen, wie der zukünftige Personalmix aussehen könnte. Über geförderte Modellprojekte sollen in den nächsten Jahren Best-Practice-Beispiele geschaffen werden, an denen sich dann weitere Einrichtungen, bei der Umsetzung der neuen Arbeits- und Organisationsstruktur, orientieren können. Nachdem sich, nicht nur bei der Umsetzung der Modellprojekte, auf Bundeebene einige Verzögerungen ergeben haben, konnte im Januar 2023 für Bayern ein Berechnungsschema vereinbart werden. Andere Bestandteile der Neu-Regelung, z.B. die Übergangsfristen sind jedoch noch in Diskussion.
Es bleiben also weiterhin noch einige Fragen offen. Um diese bestmöglich beantworten zu können werden die Geschäftsstellen der GesundheitsregionenPlus und die VdPB weiterhin informieren und mit den betroffenen Einrichtungen im Gespräch bleiben.